Übersicht / Links

Vorbemerkungen

Namensverzeichnis

Die Stadtältesten der Großen (Kaufmanns-) Gilde
zu Libau in Kurland 1783 - 1817

Vorbemerkungen (Seite 4/4)

Da Libau eine See- und Handelsstadt war, kamen allen Angelegen- heiten, die mit dem Handel zusammenhingen, besondere Bedeutung zu. Hierzu enthielt die Wettordnung (Handelsordnung) von 1710 grundsätzliche Bestimmungen, darunter auch solche über die Zusammensetzung des Wettgerichts. Dieses Gericht bestand aus einem Ratsherren (Wettherr) sowie aus zwei Stadtältesten und zwei anderen Bürgern der Großen Gilde. So konnten auch in diesem, für Libau wichtigen Bereich die Stadtältesten der Großen Gilde ihren Einfluss bestimmend zur Geltung bringen.

Das Stadtprivileg von 1625 beschränkte das Recht zum freien Handel auf die Bürger. Da - wie bereits erwähnt - es von den Stadtältesten abhing, wer als Bürger der Großen Gilde aufgenommen wurde - bestimmten diese Stadt- ältesten, wer in Libau Handel treiben durfte. Jedoch bereits wenige Jahre nach dem Anschluss Kurlands an Russland, wurde dieses Monopol durch die russische Regierung aufgehoben. Da nun die Libauer Kaufmannsbürger den Verlust ihrer Privilegien befürchteten, wandten sich ihre Stadtältesten am 25.5.1799 an den russischen Kaiser mit der Bitte, ihre alten Rechte zu schützen.(1)

Diese Petition hatte keinen Erfolg, so dass seit 1799 auch Kaufleute, die keine Bürger waren, aber einer der russischen Steuergilden angehörten, zum Handel in Libau zugelassen waren. Damit war das Handelsmonopol der Kauf- mannsbürger gebrochen. Jedoch im politischen und gesellschaftlichen Leben Libaus blieben diese Kaufmannsbürger schon durch die aus ihren Reihen gewählten Stadtältesten der Großen Gilde auch weiterhin beherrschend.

 Erst mit der Einführung der russischen Städteordnung (1877), durch welche anstelle von Rat und Gilden eine nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte Stadtverordnetenversammlung trat, verloren die Stadtältesten der Großen Gilde ihre seit über 200 Jahren in der  Selbstverwaltung Libaus zentrale Stellung. Daher musste Ludwig Rosenkrantz (letzter Stadtältermann der Großen Gilde) als “Schlusswort” in seiner Geschichte der Großen Gilde zu Libau fest- stellen:

Unsere Gilde ist vom Piedestal der politischen Höhe gestürzt. Mögen daran die Verhältnisse, mögen auch vielleicht gewisse Alterserscheinungen die Schuld daran tragen, in jedem Fall ist der ausschließlich  politische Faktor zur Ausübung der politischen Macht gebrochen und geschwunden.(2)

Somit betreffen die Kurzbiographien der im folgenden Namensver- zeichnis aufgelisteten Stadtältesten eine Epoche, die seit langem vergangen ist. Nicht untergegangen sind jedoch einige Familien, die in jener Zeit von diesen Stadtältesten gründet wurden und bis heute fortbestehen.(3)                                                                                                                                                                                   Anmerkungen
(1)    Vgl. Protokoll der Stadtältestenbank der Großen Gilde vom 25. Mai 1799 > Dokument.
(2)    L. Rosenkrantz, Die Geschichte, a.a.O., S. 161 f.
(3)    Z. B. die Familie des Stadtältesten > Johann George Heinrich Becker.       

Übersicht /Links

Vorbemerkungen

hb

Namensverzeichnis