Auschnitt aus der Urkunde vom 23. Januar 1835 zur Erhebung von Friedrich Hagedorn und seinen Nachkommen in den Stand der Ehrenbürger , und zwar gemäß dem Manifest vom 10. April 1832, durch welches dieser Stand oberhalb der Kaufmannsgilden eingeführt wurde. Hierdurch konnten u. a. Kaufleute mit dem Titel eines Kommerzienrats oder bei 10- bzw. 20-jähriger Zugehörigkeit zur 1. bzw. 2. (Steuer-) Gilde Erbliche Ehrenbürger werden. Diese waren z. B. von Militärdienst, körperlichen Strafen und Kopfsteuer befreit. Somit hatten sie Privilegien, die sonst nur dem Adel zustanden. Weiteres s. Lexikon zur Geschichte Rußlands. Von den Anfängen bis zur Oktober-Revolution / hrsg. von Hans-Joachim Torke.- München: Beck, 1985, S. 105.)
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